AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
WK Immobilien GmbH
Prinzipalmarkt 45, 48143 Münster
1. Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der WK Immobilien GmbH, Prinzipalmarkt 45, 48143 Münster (nachfolgend „Makler“ genannt) und ihren Kunden über die Vermittlung oder den Nachweis von Immobilien oder sonstigen Objekten abgeschlossen werden.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Makler stimmt diesen ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Makler erbringt Dienstleistungen im Bereich der Immobilienvermittlung, insbesondere den Nachweis oder die Vermittlung von Kauf-, Miet- oder Pachtverträgen über Immobilien und Grundstücke.
(2) Die Maklerleistung ist erbracht, sobald ein Vertrag zwischen dem Kunden und einem Dritten über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt zustande kommt.
3. Maklerprovision
(1) Die Maklerprovision (Courtage) wird fällig, sobald durch die Tätigkeit des Maklers ein Vertrag zwischen dem Kunden und einem Dritten zustande gekommen ist.
(2) Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen im Maklervertrag oder – sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde – nach den ortsüblichen Provisionssätzen.
(3) Die Provision ist mit Abschluss des vermittelten oder nachgewiesenen Hauptvertrags fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
4. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und den Makler über sämtliche wesentlichen Umstände hinsichtlich des Vermittlungsobjekts oder seiner Kauf-/Mietabsichten zu informieren.
(2) Falls dem Kunden ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt ist, muss er dies dem Makler unverzüglich mitteilen. Andernfalls gilt das Objekt als durch den Makler nachgewiesen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Makler unverzüglich zu informieren, sobald ein Kauf- oder Mietvertrag über ein nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt abgeschlossen wurde.
5. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter tätig zu sein, sofern dies keine Interessenkollision darstellt.
6. Haftungsausschluss
(1) Alle Angaben zu den Objekten beruhen auf den Informationen Dritter (Eigentümer, Behörden usw.). Der Makler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben.
(2) Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
7. Datenschutz
(1) Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Eine ausführliche Datenschutzerklärung ist auf der Website des Maklers einsehbar.
(2) Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Geschäftsbeziehung einverstanden.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu.
(2) Widerrufsbelehrung: Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, den Widerruf rechtzeitig abzusenden.
(3) Folgen des Widerrufs: Im Falle eines Widerrufs sind bereits empfangene Leistungen zurückzugewähren. Hat der Makler seine Dienstleistung bereits ganz oder teilweise erbracht, kann er Wertersatz verlangen.
9. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Münster.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Kooperation mit externen Maklern und Suchanfragen
(1) WK Immobilien arbeitet zur Erfüllung von Suchanfragen auch mit externen Maklern zusammen. In diesem Zusammenhang können Immobilienangebote sowie Kontaktdaten externer Makler an Kunden weitergegeben werden.
(2) Bei der Weiterleitung von Suchanfragen an externe Makler erfolgt dies in anonymisierter Form, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe der Kontaktdaten des Kunden an externe Makler kann erfolgen, wenn dies zur Bearbeitung der Anfrage notwendig ist.
(3) Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eines Kunden, der durch WK Immobilien an einen externen Makler vermittelt wurde, wird eine Vermittlungsprovision in Höhe von 1 % des Kaufpreises an WK Immobilien fällig. Diese Provision ist vom externen Makler zu entrichten.
(4) Makler und Suchkunden sind verpflichtet, alle Käufe und Abschlüsse, die auf eine durch WK Immobilien initiierte Vermittlung oder Suchanfrage zurückgehen, unverzüglich an WK Immobilien zu melden.
(5) Externe Makler, die einen Abschluss durch einen von WK Immobilien vermittelten Lead generieren, erhalten im Gegenzug die Möglichkeit, an einem Partnerprogramm teilzunehmen. Im Rahmen dieses Programms verpflichtet sich der externe Makler zur Zahlung eines Vermittlungsbonus in Höhe von 1 % des Kaufpreises an WK Immobilien.
(6) WK Immobilien behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit mit externen Partnern jederzeit zu beenden, insbesondere bei Verstößen gegen die Meldepflicht oder andere Vereinbarungen dieser AGB.
11. Sonstige Bestimmungen zur Zusammenarbeit
(1) WK Immobilien bietet ausgewählten Kooperationspartnern (z. B. Fotografen, Handwerkern, Energieberatern) die Möglichkeit, in das eigene Netzwerk aufgenommen zu werden. Eine Aufnahme erfolgt nur auf Grundlage einer individuellen Kooperationsvereinbarung.
(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass WK Immobilien ihm im Rahmen des Vermittlungsprozesses ergänzende Dienstleistungen oder Dienstleister vorschlägt, wobei keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme dieser Leistungen besteht.
(3) WK Immobilien ist berechtigt, in ihrem Namen vermittelte Objekte auf ihren Plattformen (z. B. Website, Social Media) zu Marketingzwecken zu präsentieren, sofern keine anderslautende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde.
(4) WK Immobilien darf zur Durchführung ihrer Leistungen spezialisierte Subunternehmer oder Kooperationspartner einsetzen, sofern dies dem Kunden gegenüber transparent erfolgt.